
(117-138 n. Chr.) ist ein römischer Senatsbeschluss, welcher der Mutter, die das (lat.) ius (N.) liberorum (Recht der Kinder) hat, ein Erbrecht am Nachlass eines Kindes hinter den (lat. [ M.Pl.sui (Seinen), dem Vater und den vatersblütigen Brüdern und gemeinsam mit den vatersblütigen Schwestern vor allen übrigen Agnaten gewährt.Kaser § 66 IV...
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